Heute mal etwas Neues vom “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen”. Gestern lief ein interessanter Beitrag im ZDF-Magazin Aspekte, den vielleicht nicht alle zu solch später Stunde gesehen haben. Aber dafür gibt’s ja das Internet, der Beitrag steht auf YouTube bereit:

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Das Gesetz sollte ja ursprünglich heute in Kraft treten, was es aber nicht ist. Laut Heise lag dem Bundespräsidenten das Gesetz nicht zur Unterzeichnung vor und konnte somit auch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Woran es hakt erklärt Hadmut Danisch in seinem sehr lesenswerten Artikel “Ladehemmung beim Kinderpornosperrgesetz”. Grob zusammengefasst wird vermutet, dass das von von zwei Seiten unter Druck steht:

  • Falscheinträge müssen ausgeschlossen werden, da dies den Kritikern nur neue Nahrung gegeben würde.
  • Andererseits besteht genau dadurch die Gefahr, dass die Liste zu kurz wird und offenbart, dass man die ganze Zeit mit falschem Zahlenmaterial operiert hat.

Grundlage für diese Annahmen ist, dass auch das BKA davon ausgeht, dass die Liste bei der Vielzahl an beteiligten Parteien zwangsweise öffentlich wird.

Macht das Gesetz Kinderpornografie nicht besser auffindbar?

Ich frage mich an dieser Stelle, ob durch dieses ganze Vorhaben der Zugang zu Kinderpornografie nicht massiv erleichtert wird. Immerhin gibt es dann eine relativ gültige Liste an Seiten mit Kinderpornografie, die im Netz (z.B. auf Wikileaks) veröffentlicht ist. Dazu gibt es zahlreiche Anleitungen die Sperren innerhalb von Sekunden zu umgehen. Durch die öffentlichen Diskussionen sollte das auch vielen Leuten bewusst geworden sein. Gerade für die Nicht-Schwerpädophilen oder KiPo-Einsteiger stellt das Gesetz damit eine enorme Erleichterung dar, um an einschlägiges Material zu gelangen.

Über Kommentare zu dieser Überlegung würde ich mich freuen.