Einer meiner ersten Blog-Artikel hier ging der Frage “Ist GoogleAnalytics nach deutschem Recht unzulässig?” nach. Eine Klärung ist immer noch nicht erfolgt, allerdings wollen die Datenschützer aus Bund und Ländern Webseiten Betreiber notfalls auch mit Sanktionen zum Verzicht bewegen. Thomas schreibt dazu auch in seinem Blog Internet-Law:

Die konkrete Diskussion um Analytics könnte Google selbst durch eine striktere Anonymisierung von IP-Adressen und eine Änderung der Nutzungsbedingungen entschärfen. Google sollte zudem auf eine gerichtliche Klärung der Fragen um Analytics hinwirken, damit der Nutzer weiß woran er ist.

Das stimmt wohl, allerdings erwähnt er auch, dass die Diskussion sich zwar gerade an GoogleAnalytics festbeißt, es aber noch genügend andere Dienste mit gleicher Funktion gibt, die davon auch betroffen wären. Ich nutze und empfehle weiterhin die OpenSource Auswertung Piwik, bei der die Daten auf dem eigenen Server liegen und nicht über Dritte laufen.